Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

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Ratgeber und Tipps zur BU


Ratgeber
Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wärmstens zu empfehlen, sich das Tarifwerk genau durchzulesen. Denn oft genug steckt der Teufel im Detail und Sie wundern sich, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeitrag?

Die erwirtschafteten Überschüsse werden meistens in Form einer Beitragsverrechnung oder Beitragsreduzierung an die Versicherten weitergegeben. Der Brutto-Beitrag ist der maximal höchste Beitrag, den der Kunde zahlen muss. Der Netto-Beitrag hingegen ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag. Allerdings variiert der Netto-Beitrag von Jahr zu Jahr; er stellt also ein "Versprechen" dar. Daher achten Sie gerade bei besonders "günstig" wirkenden Angeboten auf den Brutto-Beitrag, damit Ihnen böse Überraschungen erspart bleiben.
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Beitragsverrechnung als Überschussverwendung wählen

Je nachdem wie der Versicherer mit den eingezahlten Beiträgen wirtschaftet, kann es sein das finanzielle Überschüsse gebildet werden. Ein Beispiel hierfür wäre, dass es in der Praxis zu weniger Schadenfällen kommt, als ursprünglich von den Versicherungsmathematikern kalkuliert wurde. Da eine gute BU Versicherung keine gute Geldanlage sein muss, sollten Sie sich diese Gelder immer mithilfe der so genannten Beitragsverrechnung sofort auszahlen lassen.
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Leistungs- und Versicherungsdauer so lange wie möglich

Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass die Leistungs- und Versicherungsdauer bis zum Renteneintrittsalter festgelegt wird. Gerne wird die BU-Rente nur bis zum 60. Lebensjahr vereinbart, um die Beiträge niedriger zu halten. Jedoch gehen Sie dann leer aus, wenn Sie mit 61 berufsunfähig werden. Dabei ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab dem 60. Lebensjahr am höchsten. Wenn es wegen der Beitragskosten für Sie finanziell wirklich nicht tragbar ist, dann sollten sie lediglich die Versicherungsdauer auf das 60. Lebensjahr begrenzen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr würden Sie dann die BU-Rente bis zum 65., respektive 67. Lebensjahr erhalten.
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Meiden Sie Karenzzeiten

Lassen Sie sich grundsätzlich nicht auf Karenzzeiten ein. Sie sparen dadurch zwar Beiträge, aber die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dann auch erst nach Ablauf der Karenzzeit, z.B. nach 6 Monaten. Während dieser Zeit bekommen Sie nichts!
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Vermeiden Sie Staffelungen

Die meisten Tarife zahlen, wenn Sie zu 50 Prozent berufsunfähig sind. Es gibt aber auch Versicherer, die gestaffelte Verträge anbieten. Das heißt, sie bekommen z.B. bereits bei 25 oder 33 Prozent Teilleistungen. Aber durch die Staffelung wird die Leistungsprüfung schwer nachvollziehbar, weil die Einschränkung in kleine Prozentschritte zerlegt werden muss. Überdies macht die Staffelung einen Vergleich der Verträge unmöglich.
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Achtung: Verzicht auf abstrakte Verweisung!

Im Bedingungswerk Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung muss in jedem Fall der ausdrückliche Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten sein. Steht dies nicht in den Bedingungen, kann der Versicherer Sie im Falle der Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verweisen und verweigert die vereinbarte BU-Rente. Solche Angebote können Sie ruhigen Gewissens in den Papierkorb werfen.
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Achten Sie auf einen verkürzten Prognosezeitraum

Der Prognosezeitraum besagt, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich bestehen muss, damit Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Gute Tarife sehen vor, dass der Prognosezeitraum 6 Monate beträgt. Das bedeutet, der Arzt muss Ihnen die Berufsunfähigkeit nur für 6 Monate attestieren. Längere Prognosezeiträume sowie Formulierungen, wie z.B. "auf Dauer", sollten Sie auf keinen Fall akzeptieren.
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Wichtig für Beamte: Nur mit "Dienstunfähigkeitsklausel"

Beamte sollten unbedingt großen Wert auf die so genannte "Dienstunfähigkeitsklausel" legen. Im Bedingungswerk sollte unmissverständlich stehen, dass Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit gleichgesetzt wird. Das heißt, Sie erhalten Ihre BU-Rente, wenn Sie dienstunfähig geschrieben werden. Steht dies nicht ausdrücklich in den Bedingungen, erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit in den meisten Fällen keine BU-Rente bzw. dürfen dies dann vor Gericht mit Ihrem Versicherer ausstreiten!
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Falls möglich, meiden Sie zu schwammige Gesundheitsfragen

Achten Sie bei den Gesundheitsfragen darauf, dass die Fragen eindeutig formuliert sind. Fragen nach ambulanten Behandlungen sollten auf die letzten 5 Jahre, nach stationären Behandlungen auf die letzten 10 Jahre beschränkt sein. Die Gesundheitsfragen sollten objektive Tatbestände, wie Krankheiten und/oder Unfälle, abfragen. Fragen, die sich auf Ihr Wohlbefinden oder Ihrer Selbsteinschätzung beziehen sowie offene und salvatorische Fragen (z.B.: "Gibt es etwas Wichtiges, nach dem noch nicht gefragt wurde?") sind ein Hinweis auf kundenunfreundliche Angebote! Wer in der Position ist zu wählen (weil noch jung und nur wenige Vorerkrankungen), sollte solche Angebote eher meiden.
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Kaum eine Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt alle Kriterien

In der Praxis wird es meistens kaum möglich sein, alle unsere Tipps zu beherzigen. Kaum ein BU Versicherer wird Ihnen alle geforderten Kriterien erfüllen. Falls Sie jedoch in der Position sind Ansprüche zu stellen (z.B. noch sehr jung und möglichst gesund sind) achten Sie darauf, dass Ihr Tarif am Ende so viele Kriterien als möglich erfüllt. Evtl. können Sie selbst abwägen, welche Klauseln Sie eher bereit sind zu akzeptieren und welche nicht.
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